Seit dem Schuljahr 2011/2012 haben wir eine neue Schulordnung. Hier können Sie die aktuelle Schulordnung einsehen.

 

 

Schulordnung der GWRS Linkenheim

 

Höflichkeit und Rücksicht

Über eine nette Begrüßung, ein höfliches „Bitte“ und ein „Danke“ freuen sich alle am Schulleben Beteiligten. Rücksicht und Verständnis füreinander erleichtern das Zusammenleben mit anderen.

Dies erfordert die Einhaltung folgender Regeln:

 

Pünktlichkeit und Unterrichtsbeginn

Die Schüler/innen sind pünktlich, frühestens 10 Min. vor Unterrichtsbeginn, in der Schule und warten bis zum ersten Läuten im Eingangsbereich des Hauptgebäudes (Aula). Dasselbe gilt für Schüler/innen, deren Unterricht später beginnt.

Vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände  nur dann erlaubt, wenn der übrige Unterricht nicht gestört wird.

Zu Beginn der Unterrichtsstunde begibt sich jeder Schüler an seinen Platz und richtet seine Materialien.

 

Schulbereich

Während der gesamten Unterrichtszeit, einschließlich der Pausen, bleiben die Schüler in den dafür vorgesehenen Bereichen und dürfen unser Schulgelände nicht verlassen. Außerhalb des Schulgeländes sind sie besonderen Gefährdungen ausgesetzt und verlieren den Versicherungsschutz.

Während der Hofpause müssen sich alle Schüler im Außenbereich aufhalten.

Der Gebrauch elektronischer Geräte (Smartphones, i-Pods,…) ist montags bis freitags von 7.40 Uhr bis 12.55 Uhr, und montags bis donnerstags von 14.30 Uhr bis 16 Uhr auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Bei Verstößen werden die Geräte abgenommen und bei der Schulleitung abgegeben. Dort können sie am Ende des Schultages (Mo-Do 16 Uhr, Fr. 12.55 Uhr) abgeholt werden. Über Ausnahmen im Mittagsband der Ganztagsschüler entscheidet das betreuende Personal.

Für mitgebrachte Wertgegenstände (Schmuck, Handys, I-Pods,..) und Geld haftet die Schule nicht, ebenso nicht für Beschädigungen und Diebstahl von Fahrrädern, Rollern, Waveboards...

Laut Jugendschutzgesetz dürfen Schüler/innen auf dem Schulgelände weder rauchen noch Alkohol trinken. Zudem ist das Mitbringen und Konsumieren von Energy-Drinks verboten.

Schneeballschlachten im Winter sind gefährlich und deshalb untersagt.

Fahren mit Fahrrad, Roller, Skateboard... auf dem Schulgelände gefährdet die Mitschüler und ist während des Unterrichtstages (bis 16.15 Uhr) nicht erlaubt. Alle mitgebrachten Fahrzeuge müssen im Fahrradschuppen abgestellt werden.

Beim Benutzen der Spielgeräte auf dem Pausenhof ist Vorsicht geboten.

Das Mitführen gefährlicher Gegenstände (Taschenmesser, Laserpointer...) ist strikt untersagt.

Es ist auf angemessene Bekleidung zu achten. Bei unangemessener Kleidung (z.B. zu tiefer Ausschnitt, zu tief sitzende Hose,…) können Schüler nach Rücksprache mit den Eltern zum Umziehen nach Hause geschickt werden. Ist dies nicht möglich, erhalten die Schüler ein XXL-Schul-T-Shirt zum Überziehen.

 

Klassenzimmer

Ist 5 Min. nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer im Zimmer, so meldet ein Klassensprecher dies im Sekretariat.

Klassenordner übernehmen die ihnen übertragenen Ordnungsaufgaben.

Der verantwortungsvolle Umgang mit Schuleigentum (Büchern, Möbel, Computer, Werkzeugen...) sollte selbstverständlich sein.

Für Sauberkeit und Ordnung, auch auf dem gesamten Schulgelände, ist jeder Schüler mitverantwortlich.

Kaugummikauen ist während des Unterrichts untersagt.

Mäntel, Jacken, Mützen und Schirme müssen an die Kleiderhaken gehängt werden.

Für deren Verlust oder den Verlust darin aufbewahrter (Wert)Gegenstände übernehmen Schule oder Schulträger keine Haftung.

 

Fachräume / Fachunterricht

Lehrerzimmer, Turnhallen, Duschräume, Lehrschwimmbecken, Fachräume und Lehrmittelräume dürfen aus Sicherheitsgründen nur mit Lehrkräften betreten werden.

Private Datenträger dürfen nur nach Absprache mit einer Lehrkraft eingesetzt werden.

Geräte, Werkzeuge und Arbeitsmittel, die vorsätzlich oder infolge Unfugs zerstört werden, müssen vom Schüler / dessen Eltern ersetzt werden.

Die aufgestellten Sicherheits- und Hygieneregeln sind einzuhalten.

 

Unterrichtsende

Zum Unterrichtsschluss stuhlen alle auf, der Tafelordner putzt die Tafel und alle verlassen zügig das Schulgelände. In fremden Klassenzimmern ist besonders auf Ordnung zu achten.

 

Wichtiges für Eltern

Schulleitung sowie die Lehrer/innen stehen den Eltern zu einem vorher vereinbarten Gesprächstermin zur Verfügung.

Bei Krankheit muss das Kind spätestens am zweiten Fehltag telefonisch, mündlich oder per Email entschuldigt werden.

Spätestens am dritten Fehltag nach der Krankmeldung muss eine schriftliche Entschuldigung (brieflich oder Fax mit Unterschrift) vorgelegt werden. Diese kann auch in den Briefkasten (Heussstraße 1) eingeworfen werden. Sollte dieser dritte Tag auf einen Samstag oder Sonntag fallen, gilt der darauffolgende Montag als dritter Tag.

Die Aufsichtspflicht der Schule endet mit Unterrichtsschluss. Dies gilt auch für die Nutzung der Spielgeräte auf dem Schulhof.

Unfälle, auch auf dem Schulweg, sind aus Gründen des Versicherungsschutzes sofort zu melden.